Vorschlag für das Wahlverfahren
Antragstext
Wahl der Dortmunder Landtagskandidat*innen
MV am 15.12.2021
Vorbemerkungen:
Aufgrund des Landeswahlgesetzes NRW gilt für die Wahl der Direktkandidat*innen
zur Landtagswahl, dass diese nur wählen darf, wer am jeweiligen Wahltag (hier
15.12.) wahlberechtigt für den Landtag ist.
Wahlberechtigt für den Landtag ist,
- wer mindestens 18 Jahre alt ist,
- wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
- wer mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnt.
Für die Wahl der Direktkandidierenden ist eine geheime Abstimmung gesetzlich
zwingend vorgesehen.
Eine geheime Online-Abstimmung im Sinne des Parteien- bzw. des
Landeswahlgesetzes ist technisch bisher nicht möglich, da theoretisch (nur, aber
immerhin) die Systemadministrator*innen eines Abstimmungs-Tools in der Lage
sind, eine Stimmabgabe nachzuvollziehen. Bei Nutzung von AbstimmungsGRÜN können
aber weder die Teilnehmenden noch die Organisator*innen der Abstimmung (in
diesem Fall das KV-Büro) und auch keine anderen Mitglieder aus Kreis-, Landes-
oder Bundesverband Einblick nehmen in die Stimmabgabe dieser Wahlen. Aus diesem
Grund spricht man hier von einer verdeckten Abstimmung.
Diese verdeckte Abstimmung muss, damit sie auch mit Blick auf das Parteiengesetz
gültig wird, durch eine geheime Briefwahl bestätigt werden. Für die Briefwahl
gelten die o.g. Kriterien für die Wahlberechtigung.
Auszug aus §12 der Satzung des Kreisverbands:
(6) Für ein Wahlamt ist im ersten Wahlgang gewählt, wer die absolute Mehrheit
erreicht. Erreicht keiner der KandidatInnen im ersten Wahlgang die absolute
Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die einfache Mehrheit
ausreicht. Gab es im ersten Wahlgang mehr als zwei BewerberInnen, findet der
zweite Wahlgang als Stichwahl zwischen den beiden KandidatInnen statt, die im
ersten Wahlgang die meisten Stimmen erzielten.
Über die Bestimmungen zu Wahlverfahren in der Satzung des Kreisverbands hinaus
stellt der Kreisvorstand folgenden Vorschlag für das Wahlverfahrenzur
Abstimmung:
Die Wahlen wie auch das Anmelden von Fragen an Kandidierende erfolgen
online über das Tool AbstimmungsGRÜN im GRÜNEN NETZ.
Die Wahlkreise werden von 111 bis 114 aufsteigend aufgerufen. Die
Vorstellung der Kandidat*innen für einen Wahlkreis erfolgt in
alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen. Kandidierende dürfen sich im
Laufe der Wahlen nur einmal vorstellen.
Für die mündliche Vorstellung stehen den Bewerber*innen 7 Minuten zur
Verfügung. Direkt im Anschluss sind maximal 4 quotierte Fragen an den/die
Bewerber*in möglich, für deren Beantwortung der/die Bewerber*in maximal 5
Minuten Zeit hat.
Die Fragesteller*innen werden ausgelost, es gilt das Frauenstatut des
Bundesverbands.
Eine Kandidatur in Abwesenheit ist möglich, in diesem Fall entfällt die
Möglichkeit für Fragen.
Die verdeckte Wahl der Direktkandidat*innen für die Landtagswahlkreise
werden im Nachgang durch eine Briefwahl zur Abstimmung gestellt. Für diese
gelten neben den Vorgaben im Parteiengesetz bzw. Landeswahlgesetz die
Bestimmungen in §12 der Kreisverbandssatzung sowie:
Stichtag für die Stimmberechtigung ist der 15.12.2021.
Der Versand der Wahlunterlagen an alle Stimmberechtigten erfolgt
spätestens am 17.12.2021.
Gültig sind nur Wahlzettel, die
a) im verschlossenen Wahlumschlag liegen, dem
b) eine unterschriebene persönliche Versicherung separat beiliegt.
Neben der Rücksendung per Post oder dem Einwurf in den Briefkasten des
Kreisverbandsbüros ist auch die persönliche Abgabe im Kreisverbandsbüro zu
den Bürozeiten möglich.
Die Eingangsfrist für den Wahlbrief ist der 07.01.2022, 12 Uhr.
Die Auszählung erfolgt am 07.01.2022 nach Ablauf der Eingangsfrist. Der
Wahlkommission gehören an:
1.) Heide Kröger-Brenner
2.) Hannah Rosenbaum
3.) Michelle Jura
4.) Luis Hotten
5.) Peter Köhler oder Ingrid Silvasi
Das Ergebnis der Briefwahl wird im Anschluss auf der Webseite
www.gruene-dortmund.de veröffentlicht sowie über die Wochenmail des
Kreisverbands.